Elektronisches CoC (IVI)

Ab 2026 müssen Übereinstimmungsbescheinigungen für Fahrzeuge (Certificates of Conformity oder kurz: CoCs) in der EU in digitaler Form eingereicht werden (Verordnung (EU) 2018/858). Was langfristig große Vorteile mit sich bringt, stellt viele kleinere und mittlere Fahrzeughersteller kurzfristig jedoch vor große Herausforderungen.

Die Homologationssoftware VCX erleichtert Ihnen die Umstellung von manuellen auf digitale Prozesse – denn damit können Sie fahrzeugspezifische elektronische CoCs (auch Initial Vehicle Information oder kurz: IVI) automatisch erstellen.


Was ist ein elektronisches CoC (IVI)?

CoC-Papiere dienen als Nachweis, dass ein Fahrzeug den gesetzlich definierten Standards an Sicherheit und Umweltverträglichkeit entspricht. Ein Fahrzeughersteller muss für jeden Fahrzeugtyp, den er produziert, zuvor eine Typgenehmigung bei den EU-Behörden erwirkt haben.

Für jedes Fahrzeug dieses Typs muss dann eine Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller ausgestellt werden, ohne die eine Zulassung nicht möglich ist. Um den erheblichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, werden die Papier-CoCs im Zuge der Digitalisierung schrittweise durch elektronische Dokumente ersetzt.  

Bei einem elektronischen CoC (IVI) handelt es sich um einen elektronischen Datensatz im XML-Format, der exakt dieselben Daten beinhaltet wie ein Papier-CoC. Dazu zählen alle technischen Details des Fahrzeugs wie Abmessungen, Gewicht, Verbrauch und Emissionswerte.

Ab wann wird die elektronische Übereinstimmungsbescheinigung verpflichtend und für wen?

EU

  • Ab Juni 2026 verpflichtend für Hersteller von PKWs, LKWs und Anhängern (Fahrzeugkategorien M, N und O). Die zusätzliche Ausstellung von Papier-Dokumenten bleibt optional möglich.
  • Ausgenommen sind Kleinserien und (bisher noch) alle anderen Fahrzeugkategorien. Für diese bleibt die Ausstellung von Papierdokumenten verpflichtend.

Deutschland

  • Seit 2019 verpflichtend für alle Fahrzeuge, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) vom Hersteller ausgestellt wird. 
  • Ausgenommen sind gezogene landwirtschaftliche Maschinen (Fahrzeugkategorie S). 
  • Voraussetzung für Online-Zulassung

Wie funktioniert ein elektronisches CoC (IVI)?

Als Hersteller erstellen Sie eine elektronische Übereinstimmungsbescheinigung. Mit VCX werden diese Dokumente besonders bequem automatisch generiert.

Sie übertragen das elektronische CoC an den Webservice eines EU-Mitgliedsstaats. Dies kann z.B. das Land sein, in dem Sie das Fahrzeug zulassen wollen, oder das Land, in dem die Typgenehmigung erwirkt wurde. VCX erledigt die Übermittlung automatisch für Sie.

Über das Datenaustauschsystem EUCARIS werden die Daten des elektronischen CoCs auch den auch den anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt (aktuell noch in Arbeit).

Falls der Datensatz Fehler hatte, können später korrigierte Daten übertragen werden. Anhand einer technischen Versionsnummer lässt sich dabei jederzeit nachvollziehen, welches der aktuellste Datensatz ist.

Die Vorteile digitaler Übereinstimmungsbescheinigungen.

Wegfall der Papierprozesse

Weniger Aufwand und geringere Kosten

Keine Duplikatserstellung nötig 

Digitale CoC-Daten werden zentral gespeichert

Voraussetzung für Online-Zulassung  

in Deutschland

Bessere Verfügbarkeit 

CoC-Daten flexibel abrufbar für Zweitstufengenehmiger 

Relikte der Vergangenheit: Papier-Prozesse

Für Fahrzeughersteller können gesetzliche Vorschriften zur Digitalisierung mitunter frustrierend sein. Aber hinter dem initialen Zeit- und Kostenaufwand verbergen sich auch ganz neue Möglichkeiten und Chancen.

Ihr Experte für elektronische CoCs.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie durch die Automatisierung Ihrer CoC-Prozesse Zeit und Aufwand sparen – und gleichzeitig der EU-Verordnung optimal gerecht werden? Gerne berate ich Sie – auch zu speziellen Anforderungen.

Jens Cram

Product Manager VCX

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